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Schenkungsteuer | Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen (BFH)
Der bis zum für die Gewährung der Vollverschonung von Betriebsvermögen maßgebende Anteil des Verwaltungsvermögens ist auch bei mehreren gleichzeitig übertragenen wirtschaftlichen Einheiten für jede Einheit gesondert zu ermitteln (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Die Schenkung von Beteiligungen an einer KG unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Schenkungsteuer. Für den Erwerb von Betriebsvermögen sieht § 13a i. V. mit § 13b ErbSt G a.F. unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen vor.
Sachverhalt: Die Mutter der Klägerin schenkte ihr im Jahr 2010 Anteile an vier Kommanditgesellschaften. Nach den gesonderten Feststellungen der Anteilswerte lagen die Verwaltungsvermögensquoten für drei Anteil...