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Zur Ausnahme von der Hinzurechnung ausländischer Betriebsstättenverluste bei einer Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft
Eine Ausnahme von der Hinzurechnung nach § 2a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG i. d. F. vor dem StBereinG 1999 kommt auch insoweit nicht in Betracht, als auf die übernehmende Kapitalgesellschaft zwar keine sofort abziehbaren Verluste übergegangen sind, aber ein entsprechendes Abschreibungsvolumen, da die Verluste nach ausländischem Recht (noch) nicht entstanden – vielmehr in der Bilanz der ausländischen Betriebsstätte aktiviert – waren (Bezug: § 2a Abs. 3 und Abs. 4, § 52 Abs. 3 Satz 5 EStG; § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 AO).
(1) Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe Verluste einer ausländischen Betriebsstätte, die gem. § 2a Abs. 3 Satz 1 EStG in der für die Jahre 1996 bis 1998 geltenden Fassung (EStG a. F.) i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG abgezogen worden waren, im Jahr 1999 (Streitjahr) bei der S. 794Ermittlung des Gesamtbetrags d...