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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 03 | Mitarbeiteraktienoptionsprogramm: Betriebsausgabenabzug bei der Ausgabe von eigenen Aktien

Die Ausgabe von eigenen Aktien an Arbeitnehmer im Rahmen eines Mitarbeiteraktienoptionsprogramms ist nach einer Kurzinfo des FinMin Schleswig-Holstein für ertragsteuerliche Zwecke als Sachzuwendung zu behandeln. Betriebsausgabe (Personalaufwand) ist die Differenz zwischen dem durch die Arbeitnehmer zu leistenden Ausübungspreis und dem Betrag, den die Kapitalgesellschaft für den Erwerb der eigenen Anteile aufgewendet hat.

Zum Betriebsausgabenabzug bei der Ausgabe von eigenen Aktien im Rahmen eines Mitarbeiteraktienoptionsprogramms hat sich das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein geäußert.

Die Ausgabe von eigenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft an Arbeitnehmer im Rahmen eines Mitarbeiteraktienoptionsprogramms ist demnach für ertragsteuerliche Zwecke als Sachzuwendung zu behandeln.

In der Kurzinformation aus Kiel heißt es: Ein Betriebsausgabenabzug des Personalaufwands entsteht i. H. der Differenz zwischen dem durch die Arbeitnehmer zu leistenden Ausübungspreis und dem Betrag, den die Kapitalgesellschaft für den Erwerb der eigenen Anteile aufgewendet hat. Dies gilt unabhängig davon, dass die ursprüngliche Ausgabe der eigenen Anteile ...