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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 25 | Umsatzsteuer: BFH prüft Anspruch auf Berichtigung bei Insolvenz einer privaten Verrechnungsstelle

Der Bundesfinanzhof muss klären, ob der geschuldete Steuerbetrag gem. § 17 UStG zu berichtigen ist, wenn über das Vermögen eines Dritten (im Streitfall eine privater Verrechnungsstelle), der das vom Leistungsempfänger geschuldete Entgelt für Rechnung des Leistenden (hier: einer Apotheke) eingezogen hat, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bevor der Dritte das Entgelt an den Leistenden weitergeleitet hat. Der Streitfall betrifft die Insolvenz der AvP Deutschland GmbH.

Als Erstes haben wir einen schwebenden Prozess zur Umsatzsteuer ausgewählt. Er ist möglicherweise für die Apotheker unter Ihren Mandanten von großer Bedeutung. Aber auch steuersystematisch sehr interessant.

Viele Apotheken bedienen sich privater Verrechnungsstellen, die in ihrem Auftrag die Abrechnung der eingelösten Rezepte mit den jeweiligen Krankenkassen vornehmen. Nun hatte im September 2020 ein bekannter Abrechnungsdienstleister für Apotheken – die AvP Deutschland GmbH – Insolvenz angemeldet und die Zahlungen eingestellt. Soweit die betroffenen Apotheken nicht ausnahmsweise Aussonderungsrechte gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen konnten, haben sie zum Teil sehr hohe Forde...