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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 19 | Künstlersozialversicherung: Keine Abgabepflicht bei einmaligem Auftrag

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung eine gewisse Regelmäßigkeit voraussetzt. Bei einmaligen Aufträgen, z. B. an einen Webdesigner, fallen keine Beiträge an. Aus der gesetzlichen Bagatellgrenze für Eigenwerber könne nicht in einem Umkehrschluss abgeleitet werden, dass jeder Unternehmer zwingend eine Künstlersozialabgabe leisten muss, der im Kalenderjahr an Künstler oder Publizisten ein Entgelt von mehr als 450 € gezahlt hat.

Nicht vorenthalten möchten wir Ihnen auch ein erfreuliches Urteil des Bundessozialgerichts zur Künstlersozialabgabe.

Die Träger der Rentenversicherung kontrollieren im Rahmen einer Betriebsprüfung auch die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und die rechtzeitige sowie vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe. Dieses Prüfungsfeld gewinnt immer mehr an Relevanz. Nicht nur bei den typischen Verwertern wie etwa Verlagen und Werbeagenturen. Sondern vor allem auch bei Freiberuflern und Unternehmern, die sich bspw. von Webdesignern ihren Internetauftritt gestalten lassen. Durch solche Aufträge kann bekanntlich die Pflicht zur Künstlersozialabgabe ausge...