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BFH Urteil v. - VIII R 69/78 BStBl 1980 II S. 501

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 1, Nr. 1 Buchst. a

Anläßlich einer Betriebsübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gewinnabhängig vereinbarte wiederkehrende Bezüge sind in Höhe eines gleichbleibenden Mindestbetrages als Leibrente zu behandeln

Leitsatz

Wird im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge ein Betrieb übertragen, werden in dem einheitlichen Vertrag bürgerlich-rechtlich unterschiedliche Leistungen vereinbart und erfüllt eine Leistungsverpflichtung die Merkmale einer Leibrente, sind die auf dieser Verpflichtung beruhenden wiederkehrenden Bezüge eine Leibrente. Vom Berechtigten brauchen sie nur mit dem Ertragsanteil versteuert zu werden; vom Verpflichteten können sie nur mit dem Ertragsanteil (als Sonderausgaben) berücksichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 501
QAAAA-91524

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