Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 20 vom Seite 4

Haftung für Umsatzsteuer im Rahmen der Organschaft

Prof. Dr. Peter Mann

Nach § 73 AO haftet die Organgesellschaft für die Steuern des Organträgers. Der Umfang dieser Haftung ist allerdings nicht eindeutig im Gesetz geregelt. Insbesondere bei der Umsatzsteuer treten dabei Probleme auf. In dem vorliegenden Verfahren ging es darum, ob die Haftung sich lediglich auf Umsatzsteuer erstreckt, die bereits zum Zeitpunkt der Entflechtung des Organkreises entstanden war. Problematisch ist dabei, dass gemäß § 13 Abs. 1 UStG die Umsatzsteuer prinzipiell erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Leistung ausgeführt wurde.

I. Leitsätze (amtlich)

1. Die Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers gemäß § 73 AO beschränkt sich nicht notwendig auf solche Steuern, die während der Dauer des Organschaftsverhältnisses entstanden sind.

2. Die Organgesellschaft kann in dem Umfang haften, in dem der Organträger die Umsätze der Organgesellschaft zu versteuern hat und Vorsteuerbeträge aus Rechnungen über Leistungsbezüge der Organgesellschaft abziehen kann.

II. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Haftung für Umsatzsteuer aus einem Organschaftsverhältnis. Der Kläger wurde am zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH bestellt. Auch schon wäh...