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Einkommensteuer | Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG ist verfassungsgemäß (FG)
Das FG Münster hat entschieden, dass gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG von jährlich 6 % keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Der Kläger stellte einen im Wirtschaftsjahr 2011/12 erzielten Veräußerungsgewinn aus einer landwirtschaftlichen Teilfläche in eine Rücklage nach § 6b EStG ein. Im Wirtschaftsjahr 2014/15 und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren löste er diese Rücklage jeweils zu einem Drittel auf. Da die Veräußerung städtebaulichen Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen diente, galt eine verlängerte Reinvestitionsfrist. Die Auflösung der Rücklage führte zum Ansatz von Gewinnzuschlägen nach § 6b Abs. 7 EStG i. H. von 6 % pro Wirtschaftsjahr.
Zur Begründung seiner gegen die ...