Gewerbesteuerpflicht einer Kommanditgesellschaft aus Angehörigen eines freien Berufs, wenn an der Gesellschaft eine GmbH als Mitunternehmerin beteiligt ist
Leitsatz
Eine Kommanditgesellschaft, zu der sich Angehörige eines freien Berufs zusammengeschlossen haben, ist insgesamt gewerbesteuerpflichtig, wenn an der Gesellschaft eine berufsfremde Person als Mitunternehmer beteiligt ist (ständige Rechtsprechung). Eine an der KG als Mitunternehmerin beteiligte GmbH ist eine berufsfremde Person, und zwar auch dann, wenn ihre sämtlichen Gesellschafter und ihr Geschäftsführer Angehörige eines freien Berufs sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 336 KAAAA-91500
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