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BFH Urteil v. - VIII R 49/77 BStBl 1980 II S. 186

Gesetze: EStG §§ 4, 15

Zur Auflösung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach Beendigung der gewerblichen Tätigkeit

Leitsatz

Hat ein Versicherungsvertreter im Rahmen der Beendigung seines Vertragsverhältnisses wegen der von der Versicherungsgesellschaft erhobenen Ansprüche eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und fällt der Grund für die Bildung dieser Rückstellung später auf Grund eines Vergleichs ganz oder teilweise weg, führt dies zu einem nachträglichen Gewinn aus der ehemaligen Tätigkeit.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 186
GAAAA-91481

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