Ein heißes Eisen
[i]Zur Beschleunigung der Betriebsprüfung höre auch Tax Quartett, Folge 8/2022, NWB VAAAJ-23055 Die steuerliche Betriebsprüfung ist gleichzeitig Dauerbrenner und Amalgam und Treibsatz. Kontinuierliche Prüfungen sind für größere Unternehmen der Normalfall, quasi laufende Anwesenheit der Außenprüfer für Konzerne nicht selten. Hier verbinden sich vielfältige Probleme des materiellen Rechts mit Verfahrensfragen. Die Nachschau teilweise nicht mehr ganz so heißer Prüfungszeiträume steht in der Kritik, weil Rechtssicherheit ausbleibt und bisweilen hohe Rückstellungen belasten. Der Gesetzgeber versucht, zumindest punktuell den Leidensdruck bei der Außenprüfung – von Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung – zu lindern. Die Reform schlägt kleine Funken (vgl. Gesetzentwurf in BT-Drucks. 20/3436).
[i]Immer wieder der Fremdvergleich – was ist angemessen, wer ist beweispflichtig?Das ändert nichts daran, dass es in der Außenprüfung viel zu besprechen gibt, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen. Das Thema Verrechnungspreise hat sich zu einem rotglühenden Eisen entwickelt und hier ist keine schnelle Besserung in Sicht. Die Vergleichbarkeit von Preisen für globale Transaktionen verbundener Unternehmen ist eben keine exakte Wissenschaft. Es geht um beträchtliche Summen.
[i]Neue IWB-Beitragsreihe zur Außenprüfung und Verrechnungspreisfragen im Bereich der ProduktionWir beginnen mit dieser IWB eine Reihe von Fallstudien zur Außenprüfung bei grenzüberschreitenden Fällen. Im Praxisfall 1 schildert Sinz typische Streitpunkte bei der Eigenfertigung in der Betriebsprüfung und bietet Lösungsvorschläge an (). Dabei zeigt sich, dass verfahrensrechtliche Fragestellungen hohe Bedeutung haben. Weitere Fälle (in nachfolgenden IWB-Ausgaben) des Autors haben kritische Punkte bei Produktionsverlagerung, bei Auftragsfertigung und im Rahmen der Lohnfertigung zum Inhalt.
[i]BMF zur Einlagenrückgewähr im DrittstaatenfallAuch grenzüberschreitende Kapitalrückzahlungen sind ein heikles Thema. Dies betrifft an erster Stelle Rückzahlungen von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen durch Drittstaatenkapitalgesellschaften an inländische Anteilseigner. Dieses Themas nimmt sich ein neues an. Es folgt im Grundsatz der jüngeren BFH-Rechtsprechung und bleibt dabei pragmatisch, so Gebhardt/Krüger/Hundrieser . Die Autoren bohren nach und zeigen an Beispielen, dass damit mitnichten alle Rechtsfragen geklärt sind.
[i]Begriffserweiterung des ständigen Vertreters der OECD sickert nur vereinzelt in deutsche DBA einDen Begrifflichkeiten, Abgrenzungsproblemen und aktuellen Fragen im Kontext des ständigen Vertreters geht Micker nach. Betriebsstätten und Vertreterbetriebsstätten werden in der laufenden Besteuerung unter vielen Aspekten gleichbehandelt; es bestehen aber sehr wohl deutliche Unterschiede, insbesondere was die gewerbesteuerliche Behandlung betrifft. Außerdem ist nicht nur zwischen DBA- und Nicht-DBA-Fällen sorgsam zu unterscheiden, sondern auch zwischen einzelnen DBA und den meisten deutschen Abkommen, die noch auf Art. 5 OECD-MA 2014 beruhen.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 19 / 2022 Seite 1
NWB LAAAJ-23550