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IWB Nr. 19 vom Seite 757

Neues zur Einlagenrückgewähr im Drittstaatenfall

BMF, Schreiben v. 21.4.2022 - IV C 2 - S 2836/20/10001: 002

Dr. Ronald Gebhardt, Sebastian Krüger und Dr. Matthis Hundrieser

[i]BMF, Schreiben v. 21.4.2022 - IV C 2 - S 2836/20/10001: 002, NWB NAAAI-60228 Grenzüberschreitende Kapitalrückzahlungen sind seit längerer Zeit mit Rechtsunsicherheiten behaftet. Dies betrifft zuvörderst Rückzahlungen von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen durch Drittstaatenkapitalgesellschaften an inländische Anteilseigner, die bislang nur auf Basis von Rechtsprechungsgrundsätzen beurteilt werden konnten. Daneben bestehen aber auch Unsicherheiten für Gesellschaften, die nicht in der EU, wohl aber im EWR ansässig sind, für die § 27 Abs. 8 KStG zwar nicht gesetzlich anwendbar ist, gleichwohl nach Ansicht der Verwaltung aber entsprechend gelten soll. Mit Datum v.  liegt nun ein Schreiben des BMF zu diesem Themenkomplex vor, das mit einem Teil der Unwägbarkeiten aufräumt, aber auch neue Rechtsfragen aufwirft.

Kernaussagen
  • Mit dem Schreiben v.  schließt sich das BMF den Rechtsprechungsgrundsätzen des BFH zur Einlagenrückgewähr durch Drittstaatenkapitalgesellschaften an und ermöglicht unter Beachtung der Verwendungsreihenfolge (§ 27 Abs. 1 Satz 3 und 5 KStG) deren steuerneutrale Behandlung. Dies ist im Ergebnis erfreulich, eine gesetzliche Anpassung bleibt aber unumgänglich.

  • Die gewählte pragmatische Herangehensweise, dabei auf die nach ausländischem Handelsrecht erstellte Bilanz abzustellen, ist ebenfalls zu begrüßen, wirft aber im Detail noch zahlreiche Folgefragen auf.

  • Mit Blick auf die im BMF-Schreiben eingeforderten relevanten Unterlagen und Nachweise stellt sich die Frage, ob sie durch jeden Anteilseigner realistischerweise erfüllt werden können.