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Gesetzgebung | Bundesrat stimmt befristeter Verlängerung der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie zu
Der Bundesrat hat am dem „Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ zugestimmt. Teil des Vorhabens ist die befristete Beibehaltung der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in der Gastronomie bis Ende 2023.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes treten u.a. folgende Maßnahmen in Kraft:
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.
Darüber hinaus werden die ebenfalls nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel dauerhaft entfristet. Ziel ist es nach der amtlichen Begründung, die einzigarti...