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BFH Urteil v. - I R 141/76 BStBl 1979 II S. 679

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 2

Zur Höhe der Hinzurechnung von Erbbauzinsen als dauernde Last im Sinne des § 8 Nr. 2 GewStG

Leitsatz

Erbbauzinsen können auch insoweit dauernde Lasten i.S. des § 8 Nr. 2 GewStG sein, als sie auf einem Anspruch des Grundstückseigentümers beruhen, bei günstiger Entwicklung der Ertragslage im Betrieb des Erbbauberechtigten eine Erhöhung des Erbbauzinses zu verlangen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 679
ZAAAA-91453

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