Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kommentierte Nachricht PiR 10/2022 S. 285

Versicherungsverträge | Endorsement der Änderungen an IFRS 17 zu Vergleichsinformationen

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 sowie der Änderungen aus 2020 ist in der EU am . Für EU-Anwender gibt es gem. Art. 2 der EU-Verordnung eine optionale Ausnahmeregelung für die Bildung von Jahreskohorten (Anwendung von IFRS 17.22).

Bereits vor Erstanwendung wurden mehrere Änderungen an IFRS 17 veröffentlicht. Nach den Änderungen aus Juni 2020 (endorsement November 2021) wurde IFRS 17 am 9. Dezember nochmals seitens des IASB ergänzt.

Die begrenzten Änderungen betreffen speziell die Übergangsvorschriften bei der erstmaligen gemeinsamen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9. Am 8. September wurden mit Verordnung (EU) 2022/1491 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 diese Änderungen endorsed und einen Tag später im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Wendet ein (Versicherungs-)Unternehmen in...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

PiR - Internationale Rechnungslegung