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BFH 12.07.2022 VIII R 8/19, Kommentierte Nachricht BBK 22/2022 S. 1032

Steuerrecht | Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Flankenschutzprüfer

Eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen sog. Flankenschutzprüfer der Steuerfahndung zwecks Überprüfung des geltend gemachten Arbeitszimmers ist unverhältnismäßig, wenn der Steuerpflichtige bislang bei der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt hat und keine Zweifel bestehen, dass er auch im weiteren Verlauf des Veranlagungsverfahrens mitwirkt.

Die [i]Skizze der Klägerin war veraltet und falschKlägerin machte Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Auf Nachfrage des Finanzamts reichte ihr Steuerberater eine Skizze ihrer Wohnung ein, in der lediglich zwei Räume verzeichnet waren, nämlich ein Wohnzimmer und ein Arbeitszimmer, aber kein Schlafzimmer. Das Finanzamt beauftragte den hausinternen „Flankenschutzprüfer“, der zur Steuerfahndung gehörte, mit der Besichtigung der Wohnung. Der Steuerfahnder erschien ...