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Körperschaftsteuer | Wechsel zur Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG i.d.F. des KöMoG (BMF)
Das BMF hat zur Abbildung von Minder- und Mehrabführungen nach § 14 Abs. 4 KStG i.d.F. des KöMoG Stellung genommen ().
Hintergrund: Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom (BStBl I, Seite 889), KöMoG, wurde in Bezug auf die ertragsteuerliche Organschaft ein Wechsel der bisherigen Behandlung von Minder- und Mehrabführungen vollzogen und die Bildung steuerlicher Ausgleichsposten durch die Einlagelösung ersetzt (§ 14 Absatz 4 KStG).
In dem BMF-Schreiben wird geregelt, was für die Neuregelung zur Behandlung von Minder- und Mehrabführungen gilt. Hierbei geht das BMF auf die folgenden Punkte ein:
Zeitliche Anwendung
Behandlung von Minder- und Mehrabführungen
Steuerliche Auswirkungen
Rücklage...