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LAG Baden-Württemberg 22.02.2022 11 Sa 46/21, NWB 40/2022 S. 2815

Arbeitsverhältnis | Sonderzahlung als Teil der Vergütung

Will der Arbeitgeber mit einer Sonderzahlung andere Zwecke als die Vergütung der Arbeitsleistung verfolgen, muss sich dies deutlich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung ergeben, weil diese ja vom gesetzlich geregelten Synallagma abweicht. Teilt der Arbeitgeber nicht mit, unter welchen Voraussetzungen die Sonderzahlung geleistet wird, ist anzunehmen, dass es sich um eine im Synallagma stehende Leistung handelt.

Anmerkung:

Die Arbeitgeberin hatte unstreitig keinerlei Mitteilung gemacht, unter welchen Voraussetzungen das streitige Urlaubs- und Weihnachtsgeld geleistet werden sollte. Das führt dazu, dass Zeiten der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt werden können, wenn diesbezüglich eine Zurechnung zum Arbeitgeberrisiko durch Gesetz oder Kollektivvereinbarung nicht erf...