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GK Nr. 10 vom Seite 17

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Dipl.-Hdl. Lars Wächter

Vom 01. 10. –  finden wieder – wie alle zwei Jahre – planmäßig die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung statt. Die JAV kümmert sich in den Betrieben um die besonderen Belange der Azubis (unter 25 Jahren) und der jugendlichen Arbeitnehmer. Zusammen mit dem Betriebsrat ermöglicht die JAV den Beschäftigten demokratische Mitwirkung und Kontrolle in den Betrieben.

Info

Das Thema JAV stammt aus Lernfeld 1 des Rahmenlehrplans und wird im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Stellung der JAV im Betrieb

Die JAV ist die Interessenvertretung speziell der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden. Die gesetzlichen Bestimmungen für die JAV in Betrieben der Privatwirtschaft werden in den §§ 60 – 73b Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

Das BetrVG regelt die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen. Das wichtigste Organ der Mitbestimmung ist der Betriebsrat (BR). Ursprünglich sah das BetrVG von 1972 eine Jugendvertretung vor. Da es aber immer mehr Auszubildende über 18 Jahre gab, wurde sie 1988 umgewandelt in eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).

Die JAV ist kein selbstständiges Mitbestimmungsorgan, sondern grundsätzlich gekoppelt an den BR. Daher kann die JAV auch nu...

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