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OLG Saarbrücken Urteil v. - 5 U 98/21

Gesetze: BGB § 2287 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Hat der überlebende Ehegatte einzelne Miterben schenkweise bedacht mit der Begründung, der Wert der ihnen nach dem gemeinschaftlichen Testament zugedachten Grundstücke werden entgegen den ursprünglichen Erwartungen hinter dem Wert der den übrigen Miterben zuvor geschenkten Grundstücke zurückbleiben, weshalb schon jetzt ein entsprechender Ausgleich in Geld erfolgen solle, so fehlt es an einem lebzeitigen Eigeninteresse des Erblassers und erfolgt diese Schenkung in der Absicht, die anderen Erben zu benachteiligen.

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 8 Nr. 51
NJW-RR 2023 S. 157 Nr. 3
GAAAJ-23209

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