Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückwirkende Rechnungsberichtigung trotz fehlenden gesonderten Umsatzsteuerausweises
In seinem hatte das FG Berlin-Brandenburg über eine Rechnungsberichtigung trotz fehlenden gesonderten Umsatzsteuerausweises zu entscheiden. Das Gericht ließ den Vorsteuerabzug bzw. eine Berichtigung mit Rückwirkung ausnahmsweise zu, da es aufgrund der besonderen Konstellation des Streitfalls andernfalls zu einem endgültigen Versagen des Vorsteuerabzugs käme. Mit der Entscheidung widerspricht es der bisherigen BFH-Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
1. Die materiellen Voraussetzungen, um einen Vorsteuerabzug auch ohne Rechnung zu ermöglichen, müssen nicht bis zum Ablauf des Besteuerungszeitraums vorliegen, für den der Vorsteuerabzug geltend gemacht wird. Ausreichend ist es vielmehr, wenn bis zum Eintritt der Bestandskraft feststeht, dass der Vorsteuerabzug materiell gerechtfertigt ist und nicht in einem anderen Besteuerungszeitraum geltend gemacht werden kann.
2. Der Berichtigung einer Rechnung in Bezug auf eine zwingende Angabe kommt jedenfalls dann Rückwirkung zu, wenn es andernfalls zu einem endgültigen Versagen des Vorsteuerabzugs käme und bei Ablauf der Abgabefrist der Umsatzsteuererklärung feststeht, dass und...