Zur Frage des Verzichts nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung für die Vermietung eines Gebäudes, wenn dieses vor der Fertigstellung steuerfrei veräußert wird
Leitsatz
1. Bei der Auslegung einer Optionserklärung gemäß § 9 UStG 1967 sind die Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Erklärung abgegeben worden ist.
2. Ein Unternehmer, der bei Baubeginn auf die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 UStG 1967 verzichtet hat, das Haus aber vor Fertigstellung steuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1967 veräußert, ist mit den auf den Bauleistungen ruhenden Umsatzsteuern gemäß § 15 Abs. 2 UStG 1967 vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, da die maßgebliche erstmalige Verwendung des Hauses in einer steuerfreien Veräußerung besteht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 394 LAAAA-91410
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