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BFH Urteil v. - VI R 107/77 BStBl 1979 II S. 176

Gesetze: EStG 1971 § 24 Nr. 1aEStG 1971 § 34 Abs. 1 und 2

Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG und Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG bei Abfindungen wegen Auflösung von Dienstverhältnissen

Leitsatz

1. Der VI. Senat schließt sich dem Urteil des IV. Senats des (BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9) dahin an, daß die Mitwirkung eines Steuerpflichtigen bei dem zum Einnahmeausfall führenden Ereignis die Annahme einer Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG dann nicht ausschließt, wenn der Steuerpflichtige unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt hat.

2. Abfindungen wegen Auflösung von Dienstverhältnissen sind in der Regel eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn die Auflösung vom Arbeitgeber veranlaßt war.

3. Eine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegt nicht vor bei Abgeltung von Ansprüchen, auf die der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag einen Rechtsanspruch hatte. Ob dies der Fall war, richtet sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 176
MAAAA-91385

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