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Quellenbesteuerungsrecht | Ehefrau als Nachlassverwalterin nach kanadischem Recht Rechtsnachfolgerin des bis zu seinem Tod in Kanada wohnenden Ehemanns (FG)
Wohnen Ehegatten mit kanadischer Staatsangehörigkeit in Kanada und wird nach dem Tod des Ehemanns die Ehefrau Nachlassverwalterin nach kanadischem Recht, so tritt sie hierdurch als Rechtsnachfolgerin i. S. des § 45 AO in die Rechtsposition des Rechtsvorgängers umfassend ein, auch wenn der Nachlassverwalter nach kanadischem Recht nur die Stellung eines Treuhänders hat, also die Interessen der begünstigten Erben wahrnehmen muss, indem er die Nachlassverbindlichkeiten berichtigt und die so bereinigte Erbschaft an diese auskehrt. Die Erben werden anschließend nicht Gesamtrechtsnachfolger, treten also nicht in die Rechtsverhältnisse des Erblassers ein, sondern der Nachlassverwalter überträgt ihnen nur positive Vermögenswerte. Die „estate administration“ stellt damit nur eine b...