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NWB EV 10/2022 S. 334

Erbschaftsteuer | Zur Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Ausland rechtsfähigen Familienstiftung (FG)

Hat eine im Ausland rechtsfähige Familienstiftung ihre Geschäftsleitung im Inland, so unterliegt sie der Erbschaftsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG.

Quelle: , NWB JAAAJ-20869