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USt direkt digital Nr. 19 vom Seite 12

Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

- Finanzamt R, ECLI:EU:C:2022:645 0

Dr. Christian Sterzinger

Eine Holdinggesellschaft ist grundsätzlich nur vorsteuerabzugsberechtigt, wenn sie bezüglich der jeweiligen Beteiligung an einer Tochtergesellschaft als Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinne auftritt (sog. Funktions- oder Managementholding). Der EuGH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Vorsteuerabzug einer Funktionsholding auch für solche Eingangsumsätze besteht, die als Sacheinlage unentgeltlich in die Tochtergesellschaft eingebracht werden. Dabei geht es im Ergebnis um die Frage, ob durch das Vorschalten einer unternehmerisch tätigen Holding der Vorsteuerabzug möglich ist – trotz Vorsteuerabzugsbeschränkungen der Tochtergesellschaft.

I. Leitsatz

Art. 168 Buchst. a i. V. mit Art. 167 MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass einer Holdinggesellschaft, die steuerpflichtige Ausgangsumsätze an Tochtergesellschaften ausführt, das Recht auf Vorsteuerabzug für Leistungen, die sie von Dritten bezieht und gegen die Gewährung einer Beteiligung am allgemeinen Gewinn in die Tochtergesellschaften einlegt, nicht zusteht, wenn erstens die bezogenen Eingangsleistungen nicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit den eigenen Umsätzen der Holdinggesellschaft, sondern mit den weitgehend steue...