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Steuerrecht | BFH lässt Betriebsausgabenabzug an inaktive ausländische Domizilgesellschaft bei Bauabzugsteuer zu
Bei der Bauabzugsteuer greift die Sperrwirkung des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG auch dann, wenn der Leistungsempfänger i. S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG die Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft erbringt.
Die [i]Betriebsausgaben an britische Subunternehmer Klägerin bediente sich zur Realisierung diverser großer Bauobjekte britischer Subunternehmer und berücksichtigte im Jahresabschluss für das Streitjahr Zahlungen an diese i. H. von ca. 950 T€ als Betriebsausgaben. Nach den Feststellungen und Auskünften der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen des Bundeszentralamts für Steuern (IZA) handelte es sich bei sämtlichen britischen Firmen um wirtschaftlich inaktive Briefkastengesellschaften bzw. Domizilgesellschaften.
Die [i]Zahlungen auf inländische Konten Betriebsprüfung stellte fest, dass die Zahlungen auf inländische Konten erfolgt waren, bei denen es sich nicht um G...