Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K);
DSFinV-K in der Version 2.3
Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.3 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet.
Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht und kann unter folgenden Link aufgerufen werden:
Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist für Aufzeichnungen, die ab dem erfolgen, anzuwenden. Die Version 2.3 kann auch schon vor dem angewendet werden.
BMF v. - IV A 4 - S 0316-a/19/10007: 004
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2022 I Seite 575
DB 2022 S. 1106 Nr. 18
BAAAI-60164