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Gewerbesteuer | Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn (BFH)
Ein durch die Aufspaltung der
Organgesellschaft ggf. angefallener Übertragungsgewinn ist Teil des der
Organträgerin nach
§ 14 Abs. 1
Satz 1 KStG zuzurechnenden Einkommens (entgegen
, Rz.
Org.27 Satz 1) (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die A-GmbH, deren alleinige Gesellschafterin die B-GmbH war, betrieb an verschiedenen Standorten Einzelhandelsfilialen. Konzernobergesellschaft war die Beigeladene, eine GmbH. Zwischen der B-GmbH und der A-GmbH bestand im Streitjahr sowohl ein körperschaftsteuerrechtliches als auch ein gewerbesteuerrechtliches Organschaftsverhältnis, wie ebenfalls auch zwischen der B-GmbH und der Beigeladenen.
Infolge einer Privatisierungsoffensive war geplant, ...