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Einkommensteuer | Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen für Umzüge ab bzw. veröffentlicht ().
Das BMF führt u.a. aus:
Maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts.
Der Höchstbetrag für die Anerkennung von Auslagen für den durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht für ein Kind beträgt ab 1.160 € und ab 1.181 €.
Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt ab 870 € und ab 886 €.
Für jede andere Person (Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder, die auch nac...