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Energiesteuer | Entlastung von der Energiesteuer bei Zahlungsausfall (BFH)
Die Vereinbarung und Geltendmachung
des Eigentumsvorbehalts i. S. des
§ 60 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG richtet sich
nach den zivilrechtlichen Vorschriften. Der Antragsteller hat nachzuweisen,
dass der Zahlungsausfall trotz des vereinbarten Eigentumsvorbehalts und der
Erfüllung der weiteren Voraussetzungen der Entlastungsnorm nicht zu vermeiden
war (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gem. § 60 Abs. 1 EnergieStG wird dem Verkäufer von nachweislich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 versteuerten Energieerzeugnissen auf Antrag für die im Verkaufspreis enthaltene Steuer eine Steuerentlastung gewährt, die beim Warenempfänger wegen Zahlungsunfähigkeit ausfällt, wenn 1. der Steuerbetrag bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit 5.000 € übersteigt, 2. keine Anhaltspunkte dafür vorlieg...