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NWB Nr. 20 vom Seite 1469

Der Ausschluss der Ausgleichung von Pflegeleistungen durch den Erblasser

Der BGH (IV ZR 269/20) unterstreicht die Testierfreiheit zulasten pflegender Angehöriger

Dr. Christoph Hülsmann

Die zunehmende Anzahl pflegebedürftiger Personen rückt die lebzeitig für Erblasser erbrachten Pflegeleistungen immer stärker in den Fokus von Judikatur und Testamentsgestaltung. Für eine Erbauseinandersetzung unter Abkömmlingen als gesetzliche Erben sehen die bislang in der Praxis noch viel zu wenig berücksichtigten §§ 2057a, 2316 BGB einen Ausgleich für solche Leistungen vor. [i]Götz/Hülsmann/Markwald/Stinn, Die Erbengemeinschaft im Steuerrecht, 2. Aufl. 2021, NWB-Verlag HerneEine aktuelle Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (, NWB ZAAAH-77977) bestätigt die im Schrifttum durchweg vertretene Ansicht, dass ein Erblasser den gesetzlichen Ausgleich wegen der grundgesetzlich (vgl. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) gewährleisteten Testierfreiheit durch eine Verfügung von Todes wegen ändern oder sogar völlig ausschließen kann. Dies sollte nicht nur jeder Testierende, sondern vor allem auch jeder mit der Vorbereitung einer letztwilligen Verfügung mandatierte Berater im Blick halten.

I. Erbengemeinschaft und Ausgleichung

1. Typische Merkmale der Erbengemeinschaft

[i]Entstehen einer ErbengemeinschaftSetzt der Erblasser nicht eine bestimmte Person zu seinem Alleinerben ein, sondern benennt mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Richtet sich die Erbfolge mangels einer l...