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BFH  - VIII R 37/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 3 Nr 11 S 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1

Rechtsfrage

Liegen Bezüge aus öffentlichen Mitteln im Sinne von § 3 Nr. 11 EStG auch dann vor, wenn Honorare für die Betreuung eines minderjährigen Kindes in Vollzeitpflege nicht unmittelbar von dem zuständigen Jugendamt an den Betreuer geleistet werden, sondern ein freier Träger der Jugendhilfe zwischengeschaltet ist?

Beihilfe; Öffentliche Mittel; Pflegekind; Steuerbefreiung; Weiterleitung

Fundstelle(n):
RAAAH-58725

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