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Umsatzsteuer bei Umzugskosten beim Arbeitgeber
Eine Bestandsaufnahme
Nach einer BFH-Entscheidung aus dem Jahr 2019 () und einer in 2020 erfolgten Anpassung des UStAE (Abschnitt 1.8 Abs. 4 Nr. 12 UStAE, , BStBl I 2020, S. 546) besteht Anlass zu einer Bestandsaufnahme zu umsatzsteuerlichen Aspekten von Umzugskosten auf Seiten des Arbeitgebers. Der Beitrag stellt die aktuelle Rechtslage im Überblick dar und versucht aus Praktikersicht Handlungsempfehlungen zu geben.
I. BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsreaktion
Der Sachverhalt des BFH-Verfahrens betraf Arbeitnehmer, die im Zuge einer konzerninternen Funktionsverlagerung aus dem Ausland ins Inland versetzt wurden. Dabei hatte sich der Arbeitgeber insbesondere zur Übernahme von dabei entstehenden Kosten wie Maklerprovisionen verpflichtet. Der V. Senat des BFH kam zur Einordnung der Kostenübernahme als aus überwiegend betrieblichem Interesse veranlasst. Damit war der Arbeitgeber zum vollen Vorsteuerabzug aus den Kosten berechtigt (§ 15 Abs. 1 UStG). Einen tauschähnlichen Umsatz an den Arbeitnehmer verneinte er wegen fehlender Gegenleistung durch Arbeitsleistung, anders als für sog. Firmenwagen.
Der BFH führt aus, dass es sich um eine einmalige Vorteilsgewährung gehandelt habe, welche die V...