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IWB Nr. 15 vom Seite 617

Aktuelle Maßnahmen Österreichs im Internationalen Steuerrecht

Uni- und bilaterale Schritte mit Auswirkungen auf Deutschland

Stefan Schuster

Die [i]BMF, Schreiben v. 16.4.2020 - IV B 3 - S 1301-AUT/20/10002 :001 NWB LAAAH-46622 Maßnahmen einzelner Staaten im Rahmen der COVID-19-Krise sind vielfältig. Konzertierte oder aber wirklich bilaterale Maßnahmen sind dabei selten zu beobachten, da die getroffenen Maßnahmen oft nur auf innerstaatliche Wirkung abzielen. Auch Österreich hat auf die aktuelle Krise reagiert und Maßnahmen in Kraft gesetzt, die in das internationale Steuerrecht hineinreichen. Mit der Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie werden seitens des österreichischen BMF (öBMF) ausgewählte Themenbereiche wie Homeoffice (Arbeitslohn und Begründung einer Betriebsstätte), Kurzarbeit und Fragen bei Bauausführungen behandelt und für diese eine Auslegungshilfe für DBA basierend auf dem OECD-Musterabkommen bereitgestellt.

Kernaussagen
  • COVID-19-bedingte Präsenzzeiten gelten nicht als Aufenthaltstage.

  • Homeoffice und Kurzarbeit führen zur Aufteilung der Besteuerungsrechte.

  • COVID-19-bedingte Unterbrechungen im Baubereich führen nicht zur Fristenhemmung.