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BBK Nr. 15 vom Seite 746

Kfz-Rechner für betriebliche Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeuge

Elektronische Arbeitshilfe zur Berechnung des privaten Nutzungsanteils

Rüdiger Happe

[i]Happe, Kfz-Rechner für Betriebs-Pkw mit Verbrennungsmotoren, BBK 14/2020 S. 684 NWB FAAAH-53376 Die Berechnung des Privatanteils für die Nutzung eines Firmen-Pkw gestaltet sich immer schwieriger. Wird die Privatnutzung eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor nach der 1 %-Regelung ermittelt, ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs die Grundlage der Berechnung. Handelt es sich hingegen um ein Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeug, hat der Gesetzgeber Begünstigungen gewährt, die auch bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode in Betracht kommen. Sämtliche steuerlich relevanten Beträge können mithilfe der NWB Arbeitshilfe „Kfz-Rechner“ einfach und schnell berechnet werden. Im Folgenden werden die speziellen Vorgaben und Berechnungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge erläutert. Abschließend wird die Kostendeckelung bei der 1 %-Regelung an einem Beispielsfall dargestellt.

Gemballa, Kfz: 1 %-Methode vs. Fahrtenbuch – Berechnungsprogramm, Arbeitshilfe NWB ZAAAD-37232

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Berechnung des Privatanteils bei Elektrofahrzeugen

Die [i]Schönfeld/Plenker, Elektrofahrzeuge, Lexikon Lohnbüro NWB GAAAF-90416 Berechnung des Privatanteils bei Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen entspricht im Wesentlichen derjenigen bei den übrigen Fahrzeugen. Abhängig vom Anschaffungszeitpunkt gibt es jedoch Vergünstigungen.

1. Anschaffung bis zum

[i]Minderung des BruttolistenpreisesFür Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die bis zum angeschafft wurden, wird der maßgebliche Listenpreis bei Anwendung der 1%-Regelung um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kfz gemindert. Die Höhe der Minderung hängt von der Batteriekapazität ab und kann der folgenden Übersicht entnommen werden: S. 747


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anschaffung bis
Minderung pro Kilowattstunde der Batteriekapazität
Minderungshöchstbetrag
500 €
10.000 €
450 €
9.500 €
400 €
9.000 €
350 €
8.500 €
300 €
8.000 €
250 €
7.500 €

Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode erfolgt eine Kürzung der Abschreibungsbemessungsgrundlage um den identischen Betrag.

Beispiel

Ein 2017 angeschafftes Elektrofahrzeug, das 2016 erstmalig zugelassen wurde, hat eine Batteriekapazität von 40 kWh. Der Kürzungsbetrag beträgt 8.500 € (40 ∙ 350 € = 14.000 €, max. 8.500 €).

2. Anschaffung nach dem

[i]Zeitliche Staffelung der MinderungsbeträgeFür Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die nach dem angeschafft wurden, ergeben sich vier Fallgestaltungen:

  • Bei Fahrzeugen, die keine Kohlendioxidemission haben und deren Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000 € beträgt, ist die Bemessungsgrundlage nur zu einem Viertel anzusetzen. Dies gilt für Fahrzeuge, die nach dem und vor dem angeschafft wurden bzw. werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG).

  • Für Fahrzeuge, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, ist die Bemessungsgrundlage zur Hälfte anzusetzen, wenn sie in der Zeit vom bis angeschafft werden und eine Mindestreichweite mit reinem Elektroantrieb von 60 km erreichen oder ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 g/km erfolgt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 4 EStG).

  • Für Fahrzeuge, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, ist die Bemessungsgrundlage zur Hälfte anzusetzen, wenn sie in der Zeit vom bis angeschafft werden und eine Mindestreichweite mit reinem Elektroantrieb von 80 km erreichen oder ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 g/km erfolgt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 5 EStG).

  • Für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, kann die Alt-Regel (Minderung um die Kosten des Batteriesystems – siehe Abschnitt I.1) in Anspruch genommen werden, sofern das Fahrzeug bis zum angeschafft wurde. Die Minderung beträgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anschaffung bis
Minderung pro Kilowattstunde der Batteriekapazität
Minderungshöchstbetrag
200 €
7.000 €
150 €
6.500 €
100 €
6.000 €
50 €
5.500 €

Ab 2023 entfällt diese Förderung.S. 748

II. Anwendung des Berechnungsprogramms

[i]Gemballa, Kfz: 1 %-Methode vs. Fahrtenbuch – Berechnungsprogramm, Arbeitshilfe NWB ZAAAD-37232 Grundsätzlich entsprechen die Eingaben denen für Pkw mit Verbrennungsmotor. Allerdings sind einige wenige zusätzliche Angaben zu machen. So ist die Einstellung für die Antriebsart auf „Elektro- oder Hybridelektromotor“ umzustellen. Außerdem muss die Batteriekapazität zumindest in den Fällen eingegeben werden, bei denen die Kürzung für die Kosten des Batteriesystems (siehe Abschnitt I.1) in Anspruch genommen werden kann. Sofern die Eingabe der Batteriekapazität vergessen wird, erfolgt in Fällen, in denen diese benötigt wird, eine Fehlermeldung.