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ZFA Nr. 5 vom Seite 15

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Oberstudienrätin Ute Springer; Stuttgart

In regelmäßigen Abständen erreichen uns medizinische Informationen aus aller Welt. Neuartige Infektionskrankheiten, wie derzeit die Covid-19-Infektion, treten auf und verbreiten sich über alle Kontinente. Hinzu kommt, dass auch in westlichen Ländern mit hohen Hygienestandards Infektionskrankheiten zurückkehren, die man schon besiegt glaubte, z. B. Masern. Infektionskrankheiten sind weltweit die häufigste Todesursache und zwar mit steigender Tendenz!

Ziele des Infektionsschutzes

Das deutsche Infektionsschutzgesetz regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Neue Krankheitserreger wie das Corona-Virus, die offizielle Bezeichnung der WHO ist „SARS-CoV-2“ („2019-nCoV“), und neuartige Krankheiten wie die Covid-19-Infektion bedrohen die Gesundheit der Menschen. Die zentrale Informationsquelle in Deutschland ist das Robert Koch-Institut (RKI, www.rki.de).

Ziele des Infektionsschutzes sind:

  • Jeden einzelnen Menschen durch eine gezielte Diagnostik und Therapie zu schützen

  • durch Untersuchung der Häufung und Verteilung von Infektionskrankheiten und der Faktoren, die die Verbreitung dieser Krankheiten begünstigen, soll die Gefahr von Epidemien, Endemien, Pandemien und Gruppen...

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