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IWB Nr. 7 vom Seite 296

Neues zur Gewerbesteuer auf den Hinzurechnungsbetrag

FG Baden-Württemberg, Urteile v. 8.5.2018 - 6 K 1775/166 und 6 K 2814/16 sowie FG Köln, Urteil v. 8.11.2018 - 13 K 552/17

Dr. Ronald Gebhardt und Sebastian Krüger

Der [i]FG Baden-Württemberg, Urteil v. 8.5.2018 - 6 K 1775/16 NWB NAAAH-06327, FG Baden-Württemberg, Urteil v. 8.5.2018 - 6 K 2814/16 NWB XAAAH-06328, FG Köln, Urteil v. 8.11.2018 - 13 K 552/17 NWB GAAAH-11162 Diskurs um die Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags wird seit einiger Zeit geführt. Diese Gewerbesteuerpflicht ist insbesondere vor dem Hintergrund kritisch zu sehen, als diese dem strukturellen Inlandsbezug der Gewerbesteuer nach § 2 Abs. 1 GewStG zuwiderläuft. Nunmehr hatten sowohl das FG Baden-Württemberg als auch das FG Köln Gelegenheit, sich mit dem Problemkreis der gewerbesteuerlichen Erfassung des Hinzurechnungsbetrags – insbesondere in sog. Altfällen (also Erhebungszeiträumen vor 2016 bzw. 2017) – in drei Urteilen auseinanderzusetzen. Bemerkenswert an einer der beiden vorliegenden Entscheidungen des FG Baden-Württemberg ist zudem, dass sich das Gericht auch zu europarechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Hinzurechnungsbesteuerung geäußert hat.

Kernaussagen
  • Hinzurechnungsbeträge unterliegen für sog. Altfälle nicht der Gewerbesteuer.

  • Unionsrechtlich steht die Hinzurechnungsbesteuerung in Drittstaatenkonstellationen stark unter Beschuss.

  • Für Neufälle soll die Gewerbesteuerpflicht durch § 7 Satz 7 GewStG abgesichert sein, wobei in gewissen Konstell...