Ewald Ickstadt, Marvin Dinges

Lexikon für Verwaltungsfachangestellte

7. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-470-54067-2

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Lexikon für Verwaltungsfachangestellte (7. Auflage)

B

1 BAB

ist die Abkürzung für   Betriebsabrechnungsbogen .

2 BAT

ist die Abkürzung für   Bundes-Angestelltentarifvertrag .

3 BBIG

ist die Abkürzung für   Berufsbildungsgesetz .

4 BBVLG

ist die Abkürzung für Gesetz über   vermögenswirksame Leistungen für   Beamte ,   Richter , Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

5 BDSG

ist die Abkürzung für   Bundesdatenschutzgesetz .

6 Beamtenstatusgesetz

regelt das Statusrecht der   Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden   Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 1 BeamtStG). Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) gilt unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in Landesrecht.

7 Beamtenverhältnis

ist das zwischen   Dienstherrn und   Beamten begründete öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis (§ 4 BBG, § 3 Abs. 1 BeamtStG).

Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben oder solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen   Arbeitsverhältnis stehe...

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