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BBK Nr. 22 vom Seite 1058

Beteiligung von Mitarbeitern an den Kosten für den Firmenwagen

BMF folgt der neuesten BFH-Rechtsprechung

Susanne Weber

[i]Geserich, Firmenwagenbesteuerung: „Neuordnung“ der Berücksichtigung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers, NWB 10/2017 S. 706 NWB CAAAG-38499 Viele Arbeitgeber übernehmen nicht sämtliche Kosten der Firmenwagen, die sie ihren Mitarbeitern zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Häufig müssen die Mitarbeiter einen Teil der Fahrzeugkosten selbst tragen. Dies kann dadurch geschehen, dass der Mitarbeiter auf einen Teil seines Barlohns verzichtet (Gehaltsumwandlung) oder dass der Mitarbeiter aus seinem versteuerten Einkommen eine Zuzahlung leisten muss. Für die Fälle der Zuzahlung aus dem versteuerten Einkommen hatte der BFH in zwei Urteilen vom entschieden, dass diese vom Mitarbeiter getragenen Beträge den geldwerten Vorteil mindern, da der Mitarbeiter insoweit nicht bereichert ist. Damit widersprach der BFH der seit 2013 geltenden Auffassung der Finanzverwaltung, nach der nur pauschale Zuzahlungen vom geldwerten Vorteil abgezogen werden konnten, nicht aber einzelne Kraftfahrzeugkosten, z. B. Treibstoffkosten oder Kosten für Wagenwäsche. Die Finanzverwaltung wendet diese Urteile nun allgemein an und hat hierzu das veröffentlicht, das für alle noch offenen Fälle anzuwenden ist. Mit Schreiben vom gelten für den Ladestrom von E...