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Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge
Arbeitgeberseitige Gestellung von Elektromobilität und ihre arbeitsvertraglichen Gestaltungserfordernisse
Elektromobilität ist das Thema der Zukunft. Schon jetzt hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, hierzulande bis 2030 den Absatz von Elektroautos kontinuierlich auf sechs Mio. Fahrzeuge zu steigern. Und auch die Nachfrage nach Elektrofahrrädern steigt zunehmend. Vor allem der derzeit durch den Gesetzgeber gewährte Umweltbonus sowie weitere steuerliche Anreize machen den Einsatz von Elektroautos und -fahrrädern als Dienstfahrzeuge auch für Arbeitgeber zunehmend attraktiv. Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Elektrofahrzeuge überlassen, stellt sich die Frage nach der Gestaltung der entsprechenden Überlassungsverträge. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick und beinhaltet Formulierungshilfen für die Vertragsgestaltung.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Elektroauto
1. Elektroauto als Dienstfahrzeug
[i]Reine Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge, HybridfahrzeugeDer Begriff des Elektroautos erfasst jedes elektrisch betriebene Fahrzeug. Der Umweltbonus wird für reine Elektrofahrzeuge (Bonus: 4.000 €) und sog. Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge (Bonus: 3.000 €) gewährt. Ein Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeug verfügt über einen zusätzlich über d...