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NWB Nr. 37 vom Seite 2811

Das Dienstrad als Steuerfalle

Überblick über Besonderheiten und Risiken bei der Vertragsgestaltung

Roland Wehl

Im Jahr 2012 haben die Finanzbehörden die steuerliche Behandlung von Diensträdern neu geregelt. Seitdem müssen Arbeitnehmer, die ein Fahrrad bzw. Pedelec ihres Arbeitgebers privat nutzen, nur noch 1 % des Bruttolistenpreises versteuern. Die Neuregelung hat einen Nachfrageboom ausgelöst, von dem auch die Leasingbranche profitiert. Immer mehr Diensträder werden geleast, insbesondere im Wege der Gehaltsumwandlung. Die Arbeitgeber wiegen sich dabei in Sicherheit – erst recht, wenn ihnen eine lohnsteuerliche Anrufungsauskunft des Finanzamts vorliegt. Doch wenn das Finanzamt nur unvollständig über den Sachverhalt informiert wurde, ist die Anrufungsauskunft wertlos. Das ist beim Dienstrad keine Seltenheit, denn das eigentliche steuerliche Risiko der Vertragsgestaltung wird von vielen Arbeitgebern übersehen. Dadurch kann das Dienstrad zur Steuerfalle werden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

S. 2812

I. Bedeutungswandel des Fahrrads

[i]Fahrrad nicht mehr nur FortbewegungsmittelFrüher galt das Fahrrad nur als Fortbewegungsmittel. Inzwischen hat das Fahrrad jedoch Kultcharakter erlangt. Das zeigt sich nicht zuletzt am Kaufpreis, denn manches Fahrrad ist teurer als ...