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Die Vermietung von Ferienwohnungen
Ein Zweckentfremdungsverbot ist nicht das einzige Hindernis
Vor allem in Berlin schlagen die Wellen zum Thema „Ferienwohnungen“ seit dem Erlass des „Zweckentfremdungsverbotsgesetzes“ und dem Auslaufen der zweijährigen Übergangsfrist im Mai 2016 hoch. Das VG Berlin hat das Gesetz in mehreren Urteilen vom (VG 6 K 103.16) für verfassungsgemäß erklärt, allerdings die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Fragen, die bei der Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung aus zivil- und öffentlich-rechtlicher Sicht auftreten können. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen werden unterschiedliche Rechtsgebiete berührt, deren Regelungen zum Teil nicht zusammenpassen.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
infoCenter „Mietvertrag“ NWB JAAAB-22944
Mietvertrag – Wohnraum NWB NAAAC-47215
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Schnittstelle von Zivil- und öffentlichem Recht
[i]Unterschiedliche Gesetze sind zu beachtenDie Vermietung von Ferienwohnungen betrifft nicht nur das Zivilrecht, sondern auch das öffentliche Recht. Es geht nicht nur um Zweckentfremdung, sondern in der Praxis kann ...