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Realisierung eines insolvenzbedingten Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAF-74262 In Anbetracht der Größenordnung insolvenzbedingter Auflösungsverluste nach § 17 Abs. 4 EStG, die oftmals sechs- bis siebenstellige Beträge aufweisen, ist die Frage nach dem maßgeblichen Realisationszeitpunkt für betroffene Anteilseigner eminent von Bedeutung. Dabei kann es aus steuerlicher Sicht des Anteilseigners oftmals auf einen bestimmten Veranlagungszeitraum ankommen. Denn nur ein frühzeitiger steuerlicher Ansatz verspricht eine letzte nennenswerte Steuererstattung aus der Anteilseignerstellung, da aufgrund des insolvenzbedingten Wegfalls von weiteren Einkünften, wie z. B. einem zusätzlichen Geschäftsführergehalt, künftige steuerliche Ausgleichsmöglichkeiten in der Regel zumindest temporär oder sogar dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen. Für den steuerlichen Berater bedeutet dies sowohl ein hohes Maß an Beratungspotenzial als auch nicht selten ein Haftungsrisiko.
Ausführlicher Beitrag s. .
Definition des Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 EStG i. V. mit § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG (Umkehrschluss)
Auflösungsverlust ist nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG i. V. mit § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG (Umkehrschluss) der Betrag, um den die Summe aus Anschaffungs- und Veräußerungs- bzw. Auflösungskosten den gemeinen Wert des dem Anteilseig...BStBl 2008 II S. 856