Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ist die Figur der finalen Verluste letztlich doch nur ein Mythos?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAF-74259 Der Bundesrat hatte den Gesetzgeber in einer Prüfbitte (BR-Drucks. 302/12 [Beschluss] S. 61) aufgefordert, mithilfe einer entsprechenden Rechtsgrundlage die Berücksichtigung final gewordener Auslandsverluste zu reglementieren. Dazu kam es bislang nicht. Schaut man auf die Rechtsprechungshistorie des EuGH, die mittlerweile seit über zehn Jahren die Fachwelt beschäftigt, verwundert dies vor dem Hintergrund der weiter anhaltenden Rechtsunsicherheit kaum. Während der BFH seinerseits keine wesentlichen Bedenken gegenüber der Figur „final gewordener Verluste“ hegt, sondern seine [i]infoCenter „Ausländische negative Einkünfte gem. § 2a EStG“ NWB QAAAC-40695 Rechtsauffassung vielmehr auf eine mutmaßlich gefestigte EuGH-Rechtsprechung bettet, befindet sich die jüngere EuGH-Rechtsprechung seit den Entscheidungen in der Rs. Nordea Bank NWB RAAAE-71055 und Timac Agro NWB WAAAF-19164 scheinbar im Umbruch.
Ausführlicher Beitrag s. .
Auffassung des BFH
[i]Rechtsprechungslinie des BFHDie Frage der Berücksichtigung definitiv gewordener Verluste war bereits mehrfach Gegenstand der Rechtsprechung des BFH, mit eindeutiger Tendenz: Endgültige ausländische Betriebsstättenverluste können ausnahmsweise beim inländischen Stammhaus zu berücksichtigen sein. Dies hat der I. Senat des BFH ...