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Sonder-AfA nach § 7g EStG bei Personengesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAF-74258 Die Inanspruchnahme der Sonder-AfA nach § 7g EStG ist bei Personengesellschaften gesellschaftsbezogen vorzunehmen (§ 7g Abs. 7 EStG). Was das im Detail genau bedeutet, ist vielfach unklar. Anhand der analog ausgestalteten Regelungen der Fördergebietsabschreibungen kann hergeleitet werden, inwieweit Verluste aus Sonderabschreibungen nach § 7g EStG bei einer Personengesellschaft zeitlich disproportional verteilt werden können und ob auch eine Inanspruchnahme in der Ergänzungsbilanz möglich ist.
Ausführlicher Beitrag s. .
Verteilung von Verlusten aus Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG bei unterjährigen Gesellschafterwechseln
[i]Wahlrecht zwischen Zurechnung entsprechend zeitlicher Zugehörigkeit und Verhältnissen zum BilanzstichtagFür die Fördergebiets-AfA gewährt die Finanzverwaltung ein Wahlrecht zwischen anteiliger Zurechnung der Sonder-AfA entsprechend der zeitlichen Zugehörigkeit der Gesellschafter und Zurechnung entsprechend den zum Bilanzstichtag bestehenden Anteilsverhältnissen. Dieses Wahlrecht wurde durch den BFH und in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt.
[i]Unterscheidung der Finanzverwaltung überzeugt nichtDa die Sonder-AfA nach § 7g EStG diesbezüglich analog zur Fördergebiets-AfA ausgestaltet ist, müssen auch die gleichen Grundsätze gelten. Als steuerrechtliche Lenkungsnorm soll die Sonderabschreibung...