Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialversicherungsrecht | Beitragsberechnung für illegale Beschäftigungsverhältnisse
Der Beschluss des LSG Schleswig-Holstein lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn bei einer zentralen, vorsätzlichen Verletzung arbeitgeberbezogenen Pflichten (hier: fehlerhafte Status-Beurteilung als Selbständiger) und der als Ergebnis von Ermittlungen des Hauptzollamts daraus folgenden Nacherhebung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen von einer fiktiven Nettolohnvereinbarung i. S. des § 14 Abs. 2 SGB IV ausgegangen und in der Folge bei der Hochrechnung auf Bruttoentgelte die Steuerklasse VI zugrunde gelegt wird. (2) Einem Arbeitgeber, der in seinem Betrieb für [i]Zu den Rechtsfolgen einer fehlerhaften Statuseinordnung Steinfeld, NWB 20/2014 S. 1511die gleiche Art von Tätigkeit einerseits unstrittig sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und andererseits (angeblich) Selbständige einsetzt, muss klar sein, ...