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BAG 23.02.2016 9 AZR 293/15, NWB 23/2016 S. 1708

Insolvenzrecht | Keine Durchgriffshaftung gegen GmbH-Geschäftsführer wegen unzureichender Insolvenzsicherung

Die persönliche Haftung der organschaftlichen Vertreter (§ 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV) findet auf die Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit im Blockmodell (§ 8a Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz AltTZG) keine Anwendung. Der Gesetzgeber hat insoweit nämlich die unterschiedlichen Regelungsmaterien von Wertguthaben aus Arbeitsverhältnissen einerseits und solchen aus Altersteilzeitverträgen andererseits mit jeweils abschließenden gesetzlichen Normierungen abweichend voneinander geregelt. Ist aber nach dem Wortlaut des § 8a Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz AltTZG eine Anwendbarkeit nach § 7e Abs. 7 Satz 2 [i]Grundlagen „Betriebliche Arbeitszeit – Möglichkeiten der Flexibilisierung und ihre steuerliche Behandlung“ NWB DAAAE-30823 SGB IV ausnahmslos nicht möglich, hat der Gesetzgeber mit diesem Anwendungsausschluss und der damit für die Insolvenzsicherung gebotenen Differenzierung zwischen Wertguthaben aus Altersteilzeit und sonstigen Wertguthaben, die dem SGB IV unterfallen, auch nicht ge...