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Körperschaftsteuer | Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Realisation des Körperschaftsteuerguthabens bis zum Inkrafttreten des SEStEG ausschüttungsabhängig ausgestaltet hat. (2) Die gesetzliche Begrenzung der Körperschaftsteuerminderung auf 1/6 des im Rahmen einer Liquidation verteilten Vermögens, die bei unzureichender Kapitalausstattung einer Kapitalgesellschaft zu einem endgültigen Verlust von Körperschaftsteuerguthaben führen kann, ist verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanS. 1706standen.
Das Urteil erging für die im Jahr 2006 beendete Liquidation einer GmbH. Bei der Umgliederung der Teilbeträge [i]Grundlagen „Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 KStG“ NWB UAAAE-67669 des früheren verwendbaren Eigenkapitals ergab sich zwar ein Körperschaftsteuerguthaben von...