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Einkommensteuer | Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Nimmt ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung ein Studium auf, welches eine Berufstätigkeit voraussetzt, stellt sich das Studium nicht mehr als integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung dar. (2) Setzt der zweite Ausbildungsabschnitt eine Berufstätigkeit voraus oder nimmt das Kind vor Beginn der zweiten Ausbildung eine Berufstätigkeit auf, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum Beginn der nächsten Ausbildung dient, liegt regelmäßig mangels notwendigen engen Zusammenhangs keine einheitliche Erstausbildung vor.
Mit diesem Urteil hat der BFH erstmals über einen Sachverhalt entschieden, bei dem die Zusammenstellung der Ausbildungsabschnitte selbständig durch das Kind erfo...BGBl 2011 I S. 2131